Wenn das eigene Kind krank wird, gerät die Balance zwischen Berufsleben und Kinderbetreuung schnell ins Wanken. Die Sorge um den kranken Nachwuchs und die Unsicherheit über die eigenen Rechte und Pflichten als berufstätiger Elternteil können belasten. Aber keine Sorge! Wir klären Dich über alle wichtigen Details auf und zeigen, wie berufstätige Eltern unterstützt werden können.
Was passiert, wenn mein Kind krank ist?
Ist Dein Kind krank, kann Dich dies zunächst aus der Bahn werfen. Neben dem Wohlergehen Deines Kindes machst Du Dir als berufstätiger Elternteil auch Gedanken um Deine Verpflichtungen im Job. Die gute Nachricht ist, dass Eltern in Deutschland gesetzlichen Rückhalt haben. Denn ist Dein Schützling erkrankt, darfst Du Dir als Arbeitnehmer:in unter bestimmten Bedingungen freinehmen und Dich um ihn kümmern.
Diese Regelungen gibt es, wenn Dein Kind krank ist
Ist Dein Kind krank, hat die Betreuung für Dich natürlich Vorrang vor allem anderen. Auch der Job muss sich in solchen Fällen hinten anstellen. Dabei ist es wichtig, die Hilfsleistungen zu kennen, die Dir zur Verfügung stehen. Worauf genau Du Anspruch hast, hängt von der Art Deiner Beschäftigung, der Krankenversicherung und dem Alter des Kindes sowie der Art der Erkrankung ab. Im Folgenden haben wir einen Überblick über die wichtigsten Regelungen für Dich:
- Freistellung: Arbeitnehmer:innen mit Kindern unter 12 Jahren oder behinderten Kindern, die auf Hilfe angewiesen sind, können sich für begrenzte Zeit freistellen lassen.
- Kinderkrankengeld: Es kann bei der Krankenkasse beantragt werden und soll durch die Pflege des Kindes verursachte Lohnausfälle ausgleichen.
- Pflichten für Unternehmen: Dein:e Arbeitgeber:in muss Deine Situation berücksichtigen und Dich i. d. R. freistellen, vorausgesetzt, niemand anderes kann die Pflege Deines Kindes übernehmen.
- Verpflichtungen von Arbeitnehmenden: Du bist verpflichtet, Deinen Vorgesetzten so schnell wie möglich zu informieren. Außerdem musst Du eine ärztliche Bescheinigung ausstellen lassen und dem oder der Arbeitgeber:in vorlegen.
- Besondere Regelungen für Beamte: Für Beamte können abweichende Regelungen gelten. Es ist daher wichtig, Dich bei Deiner Dienststelle zu informieren.
Wie können berufstätige Eltern unterstützt werden?
Eine riesige Unterstützung für Eltern mit krankem Kind sind die Freistellung von der Arbeit und das Kinderkrankengeld. Darüber hinaus gibt es jedoch noch andere Möglichkeiten, um Dich zu entlasten. Dazu gehören etwa Gleitzeit oder Homeoffice. Diese flexiblen Arbeitsmodelle ermöglichen es, spontan auf unerwartete Situationen zu reagieren. Zudem kann die Unterstützung von Familienmitgliedern eine große Hilfe sein, um die Versorgung eines kranken Kindes zu gewährleisten.
Die Betreuung Deines Kindes ist manchmal nicht nur bei Krankheit, sondern auch während der Schulferien eine Herausforderung. Hier kann eine betriebliche Ferienbetreuung zur wertvollen Stütze werden. Zögere nicht, Dich bei Deinen Vorgesetzten nach dieser Option zu erkundigen. Es könnte eine hervorragende Lösung sein, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch in den Ferien zu gewährleisten.
Schon gewusst?
Wie sieht es eigentlich aus, wenn Dein Kind während Deines Urlaubs krank wird? Laut der Freien Universität zählen die genommenen Urlaubstage dann leider trotzdem und können nicht einfach zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
Bezahlte vs. unbezahlte Freistellung
Wenn Dein Kind krank ist, gibt es zwei Varianten der Freistellung – entweder bezahlt oder unbezahlt. Ob für Dich ein Anspruch auf Lohnfortsetzung besteht, hängt dabei von den Vereinbarungen in Deinem Arbeitsvertrag und der Art Deiner Anstellung ab. Außerdem musst Du die einzige Person sein, die sich aktuell um Deinen Schützling kümmern kann. Doch was kannst Du tun, wenn Dein Unternehmen Dich bei Deiner Abwesenheit nicht wie gewohnt weiter bezahlt? Keine Sorge, für diesen Fall gibt es das Kinderkrankengeld!
Wie funktioniert das Kinderkrankengeld?
Deine Krankenkasse zahlt Dir Kinderkrankengeld aus, wenn Du Dein krankes Kind versorgst und dabei unbezahlt freigestellt bist. Laut des Bundesgesundheitsministeriums deckt es bis zu 90 % des Nettoeinkommens ab (Stand 2023). Dabei ist es aber an einen festgelegten Zeitraum gebunden. Vor der Pandemie hattest Du je Elternteil Anspruch auf insgesamt zehn Kinderkrankentage im Jahr. Bei mehreren Kindern waren es dann maximal 25 Tage. Aufgrund der angespannten Situation während der Pandemie wurde hier aufgestockt, sodass es 2022 und 2023 je 30 Kinderkrankentage mit einem Maximum von 65 freien Arbeitstagen pro Elternteil gibt. Du fragst Dich, wie es bei Alleinerziehenden aussieht? Sie werden nicht benachteiligt, sondern erhalten in beiden Fällen doppelt so viele Krankentage. Damit Deine Krankenkasse bei der Zahlung einspringt, müssen jedoch einige Voraussetzungen gegeben sein. Welche genau das sind, haben wir Dir im Folgenden aufgelistet:
- Du und Dein Kind müssen gesetzlich krankenversichert sein.
- Der oder die Arbeitgeber:in setzt Deinen Lohn während der Pflege nicht fort.
- Dein Kind ist nicht älter als 12 Jahre oder ist aufgrund einer Behinderung auf Deine Unterstützung angewiesen.
- Du hast ein Attest und einen sogenannten Kinderkrankenschein bei der Krankenkasse eingereicht.
Ist das Kind krank, kann das für berufstätige Eltern zum wahren Albtraum werden. Schließlich möchtest Du für Dein Kind da sein können. Glücklicherweise bist Du hier gesetzlich abgesichert und hast ein Recht auf Kinderkrankentage. Doch auch, wenn Dein Nachwuchs putzmunter ist, kann etwas Unterstützung nicht schaden. Durch eine betriebliche Kinderbetreuung oder eine Homeoffice-Option kann Dein Unternehmen Dir den Arbeitsalltag als Elternteil erleichtern.
FAQs – Kinderkrankengeld & Kinderkrankentage
Wenn Dein Kind krank ist und Du von der Arbeit befreit werden möchtest, geht es nicht ohne Arztbesuch. Denn nur der Kinderarzt kann die Erkrankung bestätigen.
Das kommt auf die vertraglichen Regelungen Deiner Arbeitsstelle an. Entweder erhältst Du eine Lohnfortzahlung oder Du kannst Kinderkrankengeld beantragen. Dadurch werden Dir bis zu 90 % des Nettogehalts von der Krankenkasse überwiesen.
Damit Du Kinderkrankentage nutzen kannst, darf Dein Nachwuchs nicht über 12 Jahre alt sein. Hat es hingegen eine Behinderung, kann sich die Altersgrenze nach oben verschieben. Überdies benötigst Du ein ärztliches Attest, welches Du Deiner Arbeitsstelle vorlegen musst.
Jedem Elternteil standen vor 2022 jährlich 10 Krankentage pro Kind zu. Für die Jahre 2022 und 2023 gab es dann einen erweiterten Anspruch von 30 Tagen pro Kind. Bist Du alleinerziehend, hast Du hingegen Anspruch auf 20 bzw. 60 Tage.
Wir können Dich beruhigen! Kinderkrankentage gelten nicht als Arbeitsversäumnis und Du häufst daher keine Minusstunden an.